Schulstart unter besonderen Bedingungen!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
der Schüler*innen der MES,

am Mittwoch, dem 12.08.2020, beginnt das neue Schuljahr.

Auch nach den Ferien werden wir den Schulbetrieb nur unter besonderen Corona-Maßnahmen durchführen können. Wir möchten Sie bitten, diese auch mit Ihren Kindern zu besprechen, da nur eine konsequente Einhaltung der Regeln die Sicherheit aller ermöglicht.

Schulweg/Taxifahrt

Ankunft an der Schule

Im Schulgebäude

Beschulung

Bitte beachten!

  • Es gibt Kinder, die z.B. durch Vorerkrankungen, zu einer Risikogruppe gehören. Nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.
  • Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Covid-19-Infektion an der MES zu verhindern. Daher weisen wir eindringlich darauf hin, dass wir nur Kinder beschulen können, die keine „Coronasymptome“, wie Fieber, Husten, Schnupfen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, zeigen.
  • Schüler*innen, die im Schulalltag entsprechende Anzeichen (Fieber, Husten, Schnupfen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig und sind zum Schutz der Anwesenden gemäß §54 Absatz 3 SchulG unmittelbar und unverzüglich von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
  • Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir Ihnen unter Bezugnahme von §43 Absatz 2 SchulG, dass Sie Ihr Kind mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen zunächst für 24 Stunden zuhause beobachten! Treten keine weiteren Symptome auf, darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen weitere Symptome wie Husten oder Fieber hinzu, ist eine ärztliche Abklärung verbindlich erforderlich!

Sollten wir Ihr Kind nicht im Präsenzunterricht in der Schule, sondern auf Distanz zu Hause beschulen müssen (z.B. im Quarantänefall), so beachten Sie bitte, dass die schulischen Leistungen Ihres Kindes in beiden Fällen gleichwertig bewertet werden. Es gilt auch beim Distanzunterricht die Schulpflicht Ihres Kindes, für die Sie als Erziehungsberechtigte nach § 41 SchG verantwortlich sind.

Wir lassen die Beschulung unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutz- und Hygienepläne stattfinden. Im letzten Schuljahr haben wir erfreulicher Weise festgestellt, dass die anwesenden Kinder die geltenden Regeln toll umsetzten und sich vorwiegend gut daran halten konnten. Sollte es jedoch so sein, dass sich Kinder bewusst und wiederholt nicht an die Vorgaben halten, können wir diese im Präsenzunterricht nicht ohne Weiteres beschulen. Sollte es nötig sein, die Beschulung für den Tag abzubrechen, müssen Sie ihr Kind abholen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Aktuelle Infos zum Thema „Covid-19“ und Schule finden Sie auch auf dieser Homepage im Ordner „Corona-Infos„.

Herzliche Grüße,
Wolfgang Roeder
– Schulleiter –