Schulstart unter besonderen Bedingungen!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
der Schüler*innen der MES,
am Mittwoch, dem 12.08.2020, beginnt das neue Schuljahr.
Auch nach den Ferien werden wir den Schulbetrieb nur unter besonderen Corona-Maßnahmen durchführen können. Wir möchten Sie bitten, diese auch mit Ihren Kindern zu besprechen, da nur eine konsequente Einhaltung der Regeln die Sicherheit aller ermöglicht.
Schulweg/Taxifahrt
- Da man im Taxi die gebotenen Abstandregeln nur begrenzt einhalten kann, werden die Schüler*innen nur mit Mund-Nase-Schutz (MNS) transportiert. Vor dem Einstieg muss also die Maske aufgesetzt und darf erst am Sitzplatz in der Klasse wieder abgesetzt werden. Ein Kind ohne Maske wird nicht mitgenommen.
- Ihre Aufgabe ist es, Ihr Kind mit einem passenden MNS zu versorgen. Es können sowohl Einwegmasken als auch selbst hergestellte Varianten genutzt werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Masken den Kindern passen (Mund und Nase gut abdecken) und gut auf- und abgesetzt werden können. Sollten Stoffmasken genutzt werden, müssen diese bitte regelmäßig nach dem Tragen gereinigt werden.
- Im Taxi haben die Kinder fest zugewiesene Plätze einzunehmen.
Ankunft an der Schule
- Die Schüler*innen werden wie bisher auch an den Taxen abgeholt und einzeln in Richtung Schulgebäude geschickt. Die Maske muss weiterhin getragen werden. Da die Hände am Schuleingang mit Hilfe eines Erwachsenen desinfiziert werden müssen, kann es auf dem Weg zum Schulgebäude zu kurzen Wartezeiten kommen. Die Schüler*innen bleiben dazu an festgelegten und markierten Haltepunkten einzeln stehen.
- Schüler*innen, die zu Fuß oder mit dem Rad kommen, müssen spätestens bei der Ankunft auf dem Schulgelände ihren Mundschutz aufsetzen. Anschließend reihen sie sich in die „Warteschlange“ mit ein, um das Schulgebäude betreten zu können. Gut wäre es, wenn diese Schüler*innen um 08.15 Uhr an der Schule sind, da sie dann vor den Taxikindern das Gebäude betreten können.
Im Schulgebäude
- Die Schüler*innen sind aufgefordert, während des Aufenthaltes an der Michael-Ende-Schule einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen zu wahren. Ebenso erwarten wir die Einhaltung der Regeln zur regelmäßigen Handhygiene (regelmäßiges, gründliches Händewaschen oder -desinfizieren).
- Auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Schulgebäude müssen alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sitzt das Kind in der Klasse an seinem Platz, darf es den MNS abnehmen und zur Seite legen. Auch draußen in der Pause kann das Kind den MNS abnehmen, sofern es sich an die Abstandsregel von 1,50 m hält.
- Nach der Handdesinfektion gehen die Schüler*innen auf direktem Weg in ihren Klassenraum. Es gibt festgelegte Laufwege und Haltepunkte.
Beschulung
- Ihr Kind wird ab dem 17.8.20 nach dem jeweiligen Stundenplan beschult (12.8. – 14.8.: 8.20-11.50 Uhr), der Offene Ganztag findet wie gewohnt (inklusive Mittagessen) statt.
- Die Schüler*innen nehmen an einer organisierten und versetzten Pause im Klassenverbund teil. Auf dem Schulhof können die Kinder unter Einhaltung der Distanzregel ohne Mundschutz spielen.
Bitte beachten!
- Es gibt Kinder, die z.B. durch Vorerkrankungen, zu einer Risikogruppe gehören. Nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.
- Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Covid-19-Infektion an der MES zu verhindern. Daher weisen wir eindringlich darauf hin, dass wir nur Kinder beschulen können, die keine „Coronasymptome“, wie Fieber, Husten, Schnupfen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, zeigen.
- Schüler*innen, die im Schulalltag entsprechende Anzeichen (Fieber, Husten, Schnupfen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig und sind zum Schutz der Anwesenden gemäß §54 Absatz 3 SchulG unmittelbar und unverzüglich von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
- Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir Ihnen unter Bezugnahme von §43 Absatz 2 SchulG, dass Sie Ihr Kind mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen zunächst für 24 Stunden zuhause beobachten! Treten keine weiteren Symptome auf, darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen weitere Symptome wie Husten oder Fieber hinzu, ist eine ärztliche Abklärung verbindlich erforderlich!
Sollten wir Ihr Kind nicht im Präsenzunterricht in der Schule, sondern auf Distanz zu Hause beschulen müssen (z.B. im Quarantänefall), so beachten Sie bitte, dass die schulischen Leistungen Ihres Kindes in beiden Fällen gleichwertig bewertet werden. Es gilt auch beim Distanzunterricht die Schulpflicht Ihres Kindes, für die Sie als Erziehungsberechtigte nach § 41 SchG verantwortlich sind.
Wir lassen die Beschulung unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutz- und Hygienepläne stattfinden. Im letzten Schuljahr haben wir erfreulicher Weise festgestellt, dass die anwesenden Kinder die geltenden Regeln toll umsetzten und sich vorwiegend gut daran halten konnten. Sollte es jedoch so sein, dass sich Kinder bewusst und wiederholt nicht an die Vorgaben halten, können wir diese im Präsenzunterricht nicht ohne Weiteres beschulen. Sollte es nötig sein, die Beschulung für den Tag abzubrechen, müssen Sie ihr Kind abholen.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Aktuelle Infos zum Thema „Covid-19“ und Schule finden Sie auch auf dieser Homepage im Ordner „Corona-Infos„.
Herzliche Grüße,
Wolfgang Roeder
– Schulleiter –