3-G-Regel an Schulen in NRW
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die in NRW seit Freitag, 20.08.2021, geltende 3-G-Regel erstreckt sich auch auf die Schulgebäude der Michael-Ende-Schule.
Somit ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Dies ist vor dem Betreten der Schulgebäude entsprechend nachzuweisen:
- durch einen gültigen Impfnachweis (z.B. über die Corona-Warn-App)
- durch einen gültigen Nachweis, dass man als genesene Person gilt
- Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten 28 Tage bis 6 Monate positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.
- Als Nachweis können folgende Dokumente genutzt werden:
- PCR-Befund eines Labors, eines Arztes oder einer Teststelle
- ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten).
- durch einen gültigen Testnachweis:
- ein bis zu 24 Stunden alter negativer Schnelltests
- ein bis zu 48 Stunden alter negativer PCR-Test.
Alle Schüler*innen der Michael-Ende-Schule nehmen an den regelmäßigen Testungen in der Schule teil und gelten somit als getestete Personen.
Mit dem Ziel eines höchstmöglichen Infektionsschutzes für Ihre Kinder hoffen wir auf Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße,
Wolfgang Roeder
– Schulleiter –