3-G-Regel an Schulen in NRW

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die in NRW seit Freitag, 20.08.2021, geltende 3-G-Regel erstreckt sich auch auf die Schulgebäude der Michael-Ende-Schule.

Somit ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Dies ist vor dem Betreten der Schulgebäude entsprechend nachzuweisen:

Alle Schüler*innen der Michael-Ende-Schule nehmen an den regelmäßigen Testungen in der Schule teil und gelten somit als getestete Personen.

Mit dem Ziel eines höchstmöglichen Infektionsschutzes für Ihre Kinder hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,
Wolfgang Roeder
– Schulleiter –