Notbetreuung am 7. und 8. Januar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um einen größtmöglichen Infektionsschutz zu erreichen, hat die Landesregierung NRW entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 7. und am 8. Januar 2021 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel drei Wochen ruhen.

Diese Maßnahme soll helfen, soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken, um die weitere Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu reduzieren. Diese Maßnahme kann nur dann wirklich wirksam sein, wenn möglichst viele sie mit ihrem Verhalten unterstützen.

Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Kind – soweit es Ihnen beruflich möglich ist – am 7.1. und 8.1.2021 zu Hause zu lassen. Sollte Ihnen dies aus beruflichen Gründen nicht möglich sein, dann füllen Sie bitte dieses Formblatt aus und geben Sie dieses bis spätestens Dienstag, dem 22.12.2020, an der Schule ab oder senden Sie es uns per E-Mail an mail@mes-st.de zu. Verspätet eingehende Anträge können organisationstechnisch nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind in der gesamten Notbetreuungszeit (übliche Schulzeit) durch Vorgabe des Landes einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Dadurch, dass ein durchgängiger 1,5 m-Abstand in der Notbetreuung vorgegeben ist, kann eine Betreuung durch das bekannte Klassenteam nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Ein Mittagessen für eine evtl. Offene-Ganztags-Betreuung kann nicht gestellt werden.

Herzliche Grüße,

Wolfgang Roeder
– Schulleiter –