Schulischer Umgang mit COVID-19-Symptomen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte beachten Sie die folgenden schulischen Maßnahmen, die zum Schutz aller an der Michael-Ende-Schule notwendig sind. Nur wenn wir als Schulgemeinschaft diese Maßnahmen gemeinsam tragen, können wir mit Ihrer Hilfe die Gesundheit Ihres Kindes bestmöglich schützen.

Schnupfen ist ein sehr allgemeines und wenig COVID-19-spezifisches Symptom, sodass hier eine 24h-Beobachtung zu Hause ausreicht.

Halsschmerz hingegen ist ein spezifischeres Symptom. Hier soll der/die Schüler*in dem Hausarzt vorgestellt werden. Dieser entscheidet, ob die Notwendigkeit zu einem Abstrich besteht (gab es zum Beispiel einen konkreten Kontakt zu einem COVID-Positiven, sind mehrere Kinder betroffen, tritt Fieber im Nachgang auf).

Wenn ein Kind isoliert 1 Tag wegen Halsschmerzen fehlt und die darauffolgenden 48h symptomfrei sind, dann kann dieses (frühestens nach drei Tagen) auch wieder die Schule besuchen.

Schüler*innen, die im Schulalltag spezifische COVID-19-Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen [in Verbindung mit weiteren Symptomen], Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) zeigen, sind ansteckungsverdächtig.

In diesen Fällen ist das betroffene Kind zum Schutz der Anwesenden gemäß §54 Absatz 3 SchulG unmittelbar und unverzüglich von den Erziehungsberechtigten abzuholen.

Bis zur Abholung wird das Kind von der Lerngruppe getrennt (am besten außerhalb des Schulgebäudes oder in einem gut belüfteten Raum) beaufsichtigt.

Schüler*innen, die im Schulalltag spezifische COVID-19-Symptome zeigen und abgeholt werden müssen,könnenaus Infektionsschutzgründen nicht über den Schülerspezialverkehr (Taxis) befördert werden.

Schüler*innen, die im Schulalltag spezifische COVID-19-Symptome zeigen und die Schule nicht besuchen können, dürfen das Schulgebäude erst wieder gesund und unter Vorlage der „Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Schule“ betreten.