Entfallene Radfahrprüfung in den Klassen 4

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4,
heute erreichte uns ein Elternbrief der Kreispolzeibehörde in Steinfurt, den wir Ihnen auf diesem Weg zur Kenntnis geben möchten. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in diesem Schuljahr die für April/Mai geplante Radfahrausbildung und die damit verbundene Radfahrprüfung nicht stattfinden. Ziel dieser Ausbildung ist ein verkehrsgerechtes Verhalten und die damit verbundene Sicherheit Ihres Kindes im öffentlichen Straßenverkehr zu fördern. Dabei bittet Sie die Polizei mit dem folgenden Elternbrief um ihre besondere Unterstützung.:

An die Eltern der Kinder im 4. Schuljahr 2019 / 2020.
Liebe Eltern, liebe Kinder.
Das Fahrradfahren gehört mit zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Kinder, ist aber auch mit Gefahren verbunden. Die Teilnahme am Straßenverkehr stellt hohe Anforderungen an die Kinder, insbesondere auch, weil sie ab dem zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen.
Ein Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung im vierten Schuljahr ist daher die Radfahrausbildung mit anschließender Radfahrprüfung.
Ziel dieser Ausbildung ist es u.a. die Kinder für die verschiedenen Situationen und Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr zu sensibilisieren, die Risiken und eine persönliche Verantwortung im Straßenverkehr bewusst zu machen aber auch positive Verhaltensmuster zu vermitteln und partnerschaftliches Verhalten als vorbildlich herauszustellen.
Diese Radfahrausbildung kann bzw. konnte, aufgrund der Corona-Pandemie, in den vierten Klassen dieses Schuljahres nicht wie geplant durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden.
Die Kreispolizeibehörde Steinfurt unterstützt mit den zuständigen Verkehrssicherheitsberatern diese Radfahrausbildungen an den Schulen. Sie führt mit den Kindern der vierten Klassen praktische Übungen in der Verkehrsrealität durch. Diese enden mit einer theoretischen und praktischen Lernzielkontrolle, der sogenannten Radfahrprüfung.
Unser Ziel, ein verkehrsgerechtes Verhalten und die damit verbundene Sicherheit Ihres Kindes im öffentlichen Straßenverkehr zu fördern, kann nur durch (Eltern-) Mithilfe erreicht werden.
In der jetzigen Zeit, in der die schulische und polizeiliche Verkehrserziehung nicht wie gewohnt und geplant durchgeführt werden kann, möchten wir Sie als Eltern nochmals ganz besonders darum bitten, uns – die Polizei – im Rahmen unserer Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit für Ihr Kind zu unterstützen.
Üben Sie bitte mit Ihrem Kind das Radfahren :
das Anfahren und Anhalten
das Bremsen
das Halten der Spur
das einhändige Fahren um Handzeichen zu geben
das Umschauen während der Fahrt

Unsere Kollegen aus Essen haben unter der Internetadresse url.nrw/lernvideosfahrrad Übungsvideos ins Internet gestellt, in denen die grundlegenden Übungsinhalte dargestellt sind. Eine weitere nützliche Adresse ist das Online-Angebot der Deutschen Verkehrswacht. Dort sind unter www.radfahrausbildung-zuhause.de alle wichtigen Inhalte abrufbar (Anmeldung muss bis zum 31.07.2020 erfolgen).
Seien Sie dabei Vorbild – Ihr Kind orientiert sich an Ihrem Verhalten.
Sorgen Sie für ein verkehrssicheres und der Körpergröße des Kindes entsprechendes Fahrrad.
Niemals ohne Fahrradhelm – er verhindert zwar keine Unfälle – mindert aber die Unfallfolgen – sein Sie auch hier Vorbild und tragen auch als Elternteil einen Fahrradhelm.
Lassen sie Ihr Kind bei gemeinsamen Radtouren vorausfahren. So haben sie einen Überblick über entsprechende Radfahrfertigkeiten und Regelkenntnisse und können zur Not eingreifen.
Tragen Sie helle, reflektierende Kleidung, reflektierende Applikationen und machen sich für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar.
Sie alleine müssen beurteilen, ob ihr Kind den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist und im Realverkehr fahren darf!
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns und wünschen Ihnen und Ihren Kindern immer eine sichere und gute Fahrt!

Ihre Kreispolizeibehörde Steinfurt.
gez. Ilona Berner
Polizeioberkommissarin
Dir. Verkehr, VUP / VSB
Bahnhofstraße 89, 49525 Lengerich
Tel.:        05481 – 9337 6151
Mobil:   0171-4019125
Ilona.Berner@polizei.nrw.de