Notbetreuung täglich und in den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vom 23.03.2020 bis 19.4.2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf (!) an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag (10.4.-13.4.20) zur Verfügung.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat den Personenkreis der Anspruchsberechtigten neu festgelegt.
Neu ist seit dem 23.3.20, dass alle Beschäftigten einen Anspruch auf Notbetreuung haben, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, unabhängig von der Beschäftigung von Partner*innen. Sie müssen am Arbeitsplatz unabkömmlich sein und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Als Beleg dient weiterhin das Antragsformular des für Sie zuständigen Jugendamtes. Gleichberechtigt können Sie auch das Formular des Schulministeriums verwenden, welches Sie an die Michael-Ende-Schule senden. Dieses finden Sie unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind vorher einen Ganztagsplatz hatte.

Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern:
Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte melden Sie Ihre Kinder nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll – nach den Empfehlungen des RKI – organisieren können.

Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erforderlich. Beachten Sie auch, dass mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie das Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie steigt.

Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Betreuer in den Notgruppen.
In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht!

Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Bitte wirken Sie hieran mit. Vielen Dank.