Schulkonferenz legt bewegliche Ferientage fest
Die Schulkonferenz der MES hat bei ihrer letzten Sitzung am 11.05.2026 die beweglichen Ferientage für das kommende Schuljahr 2026/2027 festgelegt.
Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2025/26, 2026/27 und 2027/28) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung. Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden.
Die Schulkonferenz der MES hat sich für folgende bewegliche Ferientage im SJ 2026/2027 entschieden:
- Rosenmontag: 8.2.2027
- Freitag, 7.5., nach Christi Himmelfahrt
- Freitag, 28.5., nach Fronleichnam